Preisgefahr
Die Preisgefahr (seltener Vergütungs- oder Gegenleistungsgefahr) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht. Sie betrifft die Frage, ob in einem synallagmatischen Vertrag im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung i. S. d. § 362 BGB bei einem Wegfall der Leistung nach § 275 BGB die vereinbarte Gegenleistung noch zu erbringen ist, die regelmäßig in einer Geldleistung (Preis) besteht. Für den Gläubiger der Leistung bezeichnet sie das Risiko, trotz des Wegfalls der Leistung die Gegenleistung noch erbringen zu müssen, für den Schuldner umgekehrt die Gefahr, wegen des Wegfalls die Gegenleistung nicht zu erhalten.
- 1 2 Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung.
- ↑ Dirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.
- ↑ Vgl. Christian Berger, in: Othmar Jauernig (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2007, Vorbemerkungen zu den §§ 446, 447 Rn. 3.
- ↑ Felix Hütte/Marlena Helbron, Schuldrecht – Allgemeiner Teil, 4. Auflage 2007, Rn. 779.