Verfassung des Freistaats Preußen

Die Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage bildete zur Zeit der Weimarer Republik den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Freistaat Preußen. Inhaltlich wurde sie während der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt und verlor durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 mit der offiziellen Auflösung Preußens ihre Gültigkeit.

Basisdaten
Titel:Verfassung des Freistaats Preußen
Art: Verfassung
Geltungsbereich: Freistaat Preußen
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Erlassen am: 30. November 1920
Inkrafttreten am: 30. November 1920
Außerkrafttreten: 25. Februar 1947
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.