Privatwald
Befindet sich Wald nicht im Eigentum von Städten, Gemeinden (siehe Körperschaftswald), Kirchen oder in der Hand des Staates (Staatsforst), spricht man von Privatwald. Es handelt sich also um Wald im Eigentum privater Waldbesitzer, die natürliche oder juristische Personen oder auch Personengesellschaften sein können.