Provinzialverband der Rheinprovinz

Der Provinzialverband der Rheinprovinz war von 1887 bis 1953 ein Provinzialverband mit Sitz in Düsseldorf, der als höherer Kommunalverband bestimmte Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung auf dem Gebiet der preußischen Rheinprovinz wahrnahm.

Rechtsgrundlage für den Provinzialverband der Rheinprovinz war die von Preußens Innenminister Robert Viktor von Puttkamer am 1. Juni 1887 (GS. 249) erlassene Provinzialordnung. Zu seinen Aufgaben gehörten Bau und Unterhalt von Staatschausseen, Einrichtungen der Sozialfürsorge, Regelung des Wohnungs- und Siedlungswesens, Förderung von Wissenschaft und Kunst.

Infolge der Aufteilung der Provinz durch die alliierten Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die Aufgaben und Einrichtungen des Provinzialverbandes im nördlichen Rheinland-Pfalz und im Saarland 1947 an andere Träger über. Auch in der Nord-Rheinprovinz (seit 1946 Teil des Landes Nordrhein-Westfalen) wurden die Funktionen des Provinzialverbands auf die Provinzialregierung (Oberpräsidium) und später die Landesregierung übertragen. De jure – nach der Haushalts- und Aktenführung – bestand der Provinzialverband noch bis zur Übernahme seiner Aufgaben und Einrichtungen durch den Landschaftsverband Rheinland im Jahr 1953.

  1. Bernd Walter: Die Landschaftsverbände. Partizipation – Repräsentation – Identität. In: Jürgen Brautmeier, Ulrich Heinemann (Hrsg.): Mythen - Möglichkeiten - Wirklichkeiten. 60 Jahre Nordrhein-Westfalen. Klartext, Essen 2007, S. 66.