Publicani

Publicani (sing. publicanus), eingedeutscht Publikanen, waren in der Zeit der römischen Republik und des Prinzipats diejenigen Geschäftsleute, die Staatsaufträge im Allgemeinen, insbesondere aber Aufträge als Steuerpächter in den Provinzen übernahmen. Im engeren Sinne zeichnete sich das Publikanen-Geschäft dadurch aus, dass der Interessent einen Auftrag ersteigerte, also zur Durchführung des Auftrages in Vorleistung ging. Zumeist schlossen sich dafür mehrere Publikanen zu einer Pachtgesellschaft, einer societas publicanorum, zusammen. Diese schlossen in der Regel Zeitverträge mit dem Senat, in denen die öffentlich festgelegte zu erhebende Summe und die einzelnen Steuersätze festgelegt wurden. Bedeutendes epigraphisches Zeugnis über Vergaberichtlinien im Einzelnen und die Organisation einer societas publicanorum legen beispielsweise die leges libitinariae und die lex Puteolana parieti faciendo ab. Klauseln in den Verträgen eröffneten den Publicani, mittels der zugestandenen legis actio per pignoris capionem gegen säumige Steuerzahler zu vollstrecken.

Im Deutschen unüblich ist die Bezeichnung der Publicani als Publikaner; damit werden vielmehr die Katharer bzw. ihnen nahestehende Gruppen des 12. Jahrhunderts bezeichnet.

  1. Vgl. Mario Varvaro: Die Legisaktionen. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Band 1 §§ 1–58. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5, S. 322–341, hier S. 341 (Rn. 77).
  2. Peter Lichtenberger: WIRTSCHAFT - Das römische Steuersystem - Die Steuererhebung. In: imperium-romanum.com. Abgerufen am 5. Februar 2018: „In den Provinzen der republikanischen Zeit wurden die Steuern durch publicani (Steuerpächter) eingehoben. Meistens handelte es sich dabei um Männer aus dem Ritterstand, die sich zu einer societas publicanorum (Pachtgesellschaft) zusammengeschlossen hatten.“
  3. José Luis Alonso, Ulrike Babusiaux: Papyrologische und epigraphische Quellen. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Band 1 §§ 1–58. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5, S. 222–317, hier S. 285 f. (Rn. 133 und 136).
  4. Vgl. im Zusammenhang: Gaius, Institutiones 4, 26-29.