Legis actio per pignoris capionem
Die legis actio per pignoris capionem war eine Legisaktion aus Zeit des altrömischen und vorklassischen römischen Rechts. Die Klage diente der Vollstreckung durch Beschlagnahme einer Sache durch Pfandergreifung (pignoris capio). Ursprünglich wurde das Vollstreckungsverfahren für Wehrsoldleistungen (aes militare, stipendium) aus dem bestehenden Militärverhältnis gewährt, kam dann aber grundsätzlich zur Anwendung, wenn sakrale oder öffentliche Forderungen gegen Dritte durch Pfandsicherung durchgesetzt werden mussten.
Die rechtlichen Ursprünge des Verfahrens basierten teils auf dem Zwölftafelgesetz, teils auf älteren pontifikalen Bestimmungen. Sie leiteten sich aus dem mos maiorum her und beruhten auf hergebrachtem, sakralem Gewohnheitsrecht.
Im Übrigen wurden Vollstreckungsverfahren in der Frühzeit mittels der legis actio per manus iniectionem verfolgt.
- 1 2 Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Auflage 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 374.