Legis actio per manus iniectionem
Die legis actio per manus iniectionem („Vollstreckung durch Handanlegen“) war ein altziviler Spruchformelprozess aus der Frühzeit der Römischen Republik (Legisaktionen). Sie diente der Zwangsvollstreckung in die Person durch körperliche Haftung. Rechtsgrund für die Verhaftung konnten Leistungsstörungen aus Rechtsgeschäften sein oder auch strafbare Handlungen (Delikte). Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren bildete das für römische Bürger geltende Schuldrecht (ius civile), verankert im Zwölftafelgesetz.