Putativnotwehr
Putativnotwehr (von lateinisch putare ‚glauben‘, ‚meinen‘) ist ein Rechtsbegriff aus der allgemeinen Strafrechtslehre. Er bezeichnet eine Situation, in der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen (Notwehrlage) vorliegen. Putativnotwehr ist gegeben, wenn der Täter von einem rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auf sich ausgeht und sich gegen diesen vermeintlichen Angriff zur Wehr setzt.
Beispiel: Ein Jäger denkt, dass eine Person mit einem Gewehr auf ihn ziele. Tatsächlich zeigt sie nur zufällig mit einem Stock auf den vermeintlich Angegriffenen. Da der vermeintlich Angegriffene glaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden, schießt er auf den vermeintlichen Angreifer und verletzt diesen schwer.
- ↑ Johannes Wessels, Werner Beulke: Strafrecht. Allgemeiner Teil, 51. Auflage 2021, ISBN 978-3-8114-5719-5. Rn. 448