Rechnungsabgrenzung
Als Rechnungsabgrenzung wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen eine Bilanzierung bezeichnet, bei der Aufwand und Ertrag demjenigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang in einem anderen Geschäftsjahr stattgefunden hat oder stattfinden wird.
Die Rechnungsabgrenzung erfüllt den Bilanzierungsgrundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung, wonach Aufwand und Ertrag in derjenigen Rechnungsperiode bilanziert werden müssen, in der sie realisiert werden. Dadurch wird in der Gewinn- und Verlustrechnung der Periodenerfolg richtig dargestellt. Durch die Richtigkeit wird zugleich auch der Bilanzierungsgrundsatz der Bilanzwahrheit erfüllt. Im weiteren Sinne gehören auch Rückstellungen zur Rechnungsabgrenzung, weil der Aufwand im laufenden Geschäftsjahr anfällt, die Zahlung – wenn überhaupt – aber in späteren Geschäftsjahren geleistet werden muss.
Zu einer Rechnungsabgrenzung kann es kommen, wenn in Verträgen Fälligkeiten, Fristen, Laufzeiten, Vorauszahlungen oder spätere Zahlungsziele vereinbart werden oder Leistung und Gegenleistung nicht Zug um Zug stattfinden und dazwischen ein Bilanzstichtag liegt.