Recht auf Wohnen
Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht der sogenannten zweiten Generation. Seine Grundlage im internationalen Recht sind Art. 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Art. 16 der Europäischen Sozialcharta vom 16. Dezember 1966 sowie Art. 31 der revidierten Europäischen Sozialcharta. Implizit wird das Recht auf Wohnen auch durch die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker eingeräumt. Dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zufolge beinhalten Aspekte des Rechts auf Wohnen unter dem ICESCR auch: rechtlichen Schutz des Arbeitsplatzes; die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Materialien, Anlagen und Infrastruktur; Erschwinglichkeit; Bewohnbarkeit; Zugänglichkeit, Lage und kulturelle Angemessenheit.
Auch in manchen Verfassungen wurde das Recht auf Wohnen als soziales Grundrecht verbürgt, was allerdings umstritten ist.
- ↑ ACHR decision in case SERAC v. Nigeria - see para. 60 (p. 25) ( vom 5. Juni 2012 auf WebCite) (MS Word; 196 kB)