Rechtsfähigkeit (Liechtenstein)
Die Rechtsfähigkeit in Liechtenstein beschreibt die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d. h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum Beispiel auch ein zwei Monate alter Säugling Erbe und somit rechtsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit ist die Grundlage dafür, um Träger von Rechten und Pflichten zu werden (z. B. Handlungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit etc.).