Rechtssubjekt

Ein Rechtssubjekt ist im deutschen Recht, wie auch in anderen Rechtsordnungen, eine natürliche Person (der Mensch) oder eine juristische Person (eine Handelsgesellschaft, ein Verein oder auch der Staat), die kennzeichnet, dass sie Träger von Rechten und Pflichten ist. Kraft der Eigenschaft ist sie handlungsfähig und kann wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen. Ein Rechtssubjekt ist nicht Gegenstand von Rechten, er übt Rechte aus und kommt Pflichten nach. Den Gegensatz zu Rechtssubjekten bilden daher die Rechtsobjekte (Sachen), die Gegenstände der Rechts- und Pflichtausübung sind.

  1. Reinhard Bork: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 4. Auflage 2016, Rn. 151.; Stefan Klingbeil: Der Begriff der Rechtsperson. In: Archiv für die civilistische Praxis (AcP), Band 217, 2017, S. 848 (857 f., 871, 884 f.).