Regierung Dönitz

Die Regierung Dönitz, auch als Flensburger Regierung bezeichnet, war die geschäftsführende Reichsregierung unter Karl Dönitz in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges, die Adolf Hitler vor seinem Suizid schriftlich bestimmt hatte. Die Rechtmäßigkeit dieser letzten Regierung des Deutschen Reiches ist umstritten.

Diese Regierung existierte vom 2. bis 23. Mai 1945. In ihre Zeit fiel die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht. Wesentliche Entscheidungen der Regierung gab es wenige, sie enthob allerdings den Reichsführer SS, Heinrich Himmler, sämtlicher Ämter. Ihre Mitglieder wurden von alliierten Soldaten am 23. Mai festgenommen. Die vier Siegermächte übernahmen zwei Wochen später mit der Berliner Erklärung auch formal die oberste Regierungsgewalt in Deutschland.

Die Regierung Dönitz folgte auf das am 2. Mai zurückgetretene Kabinett Goebbels und hatte ihren Sitz anfänglich in Plön und Eutin, seit dem 3. Mai dann in Flensburg. Der von Dönitz mit der Regierungsbildung beauftragte Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk bildete das Kabinett Schwerin von Krosigk (Flensburger Kabinett), nachdem der noch von Hitler hierfür bestimmte Joseph Goebbels ebenfalls Selbstmord begangen hatte. Nach dem 12. Mai hielten sich die Mitglieder der Regierung in der britischen Besatzungszone auf, zu der der Sonderbereich Mürwik zählte.

Hitlers politisches Testament beinhaltete den Auftrag an seinen Nachfolger, „den Krieg mit allen Mitteln weiter fortzusetzen“. Dagegen definierte sich die Geschäftsführende Reichsregierung als „unpolitisch“. Für die Alliierten war die Unterzeichnung der Militärischen Kapitulation am 7. Mai 1945 eine wesentliche Funktion der geschäftsführenden Reichsregierung, wobei die Kapitulationsurkunden dann durch den Generaloberst Alfred Jodl und Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, jeweils handelnd aufgrund einer Vollmacht von Dönitz, im Namen des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) unterzeichnet wurden.

  1. Dirk Nolte: Das Problem der Rechtmäßigkeit der Nachfolge Hitlers durch die „Regierung Dönitz“, in: Juristische Schulung, 1989, S. 440–443, dazu: Edwin Allgaier, Zum Problem der Rechtmäßigkeit der Regierung Dönitz, S. 599; Thomas Moritz, Reinhard Neubauer: Die Rechtmäßigkeit der „Regierung Dönitz“ oder: Wie rechtsstaatlich war das „Dritte Reich“?, in: Kritische Justiz, 1989, S. 475 (PDF; 693 kB (Memento vom 18. Februar 2021 im Internet Archive)).
  2. Damit wurde Flensburg jedoch nicht zur Reichshauptstadt, sondern lediglich der Stadtteil Mürwik zum provisorischen Sitz der Regierung; vgl. Broder Schwensen, Reichshauptstadt, in: Flexikon. 725 Aha-Erlebnisse aus Flensburg!, Flensburg 2009. Obwohl die Behauptung, Flensburg sei in dieser Zeit „provisorische Reichshauptstadt“ gewesen, manchmal dennoch aufgestellt wird; so etwa Flensburg. (Memento vom 16. Januar 2015 im Internet Archive) In: Schleswig-Holstein von A bis Z, Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 6. Mai 2014.