Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Freiburg
— RPF —
Staatliche Ebene Land
Stellung Landesmittelbehörde
Aufsichtsbehörde Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Gründung 1. Januar 1973
Vorgänger Regierungsbezirk Südbaden
Hauptsitz Freiburg im Breisgau
Regierungspräsident Carsten Gabbert (Bündnis 90/Die Grünen)
Bedienstete über 1700
Haushaltsvolumen 93.500.800 Euro (Ausgaben 2023, Entwurf)
Netzauftritt rp.baden-wuerttemberg.de/rpf

Das Regierungspräsidium Freiburg ist eine Landesmittelbehörde von Baden-Württemberg. Sie ist die Verwaltungsbehörde des gleichnamigen Regierungsbezirks. Der Sitz des Regierungspräsidiums befindet sich im Basler Hof in der Kaiser-Joseph-Straße 167 im Freiburger Stadtbezirk Mitte. Die meisten Mitarbeiter sind seit dem Jahr 2000 in einer Außenstelle in einem Neubau in Betzenhausen untergebracht. Das Regierungspräsidium als Behörde ist der unmittelbaren (direkten) Staatsverwaltung zugeordnet.

Der Haushaltsplan des Landes Baden-Württemberg sieht für das Regierungspräsidium Freiburg im Jahr 2023 insgesamt Einnahmen von 6.461.300 Euro und Ausgaben von 93.500.800 Euro vor.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Landeshoheitszeichengesetz (LHzG) führt das Regierungspräsidium Freiburg als Hoheitszeichen das große Landeswappen.

  1. Aufgaben und Organisation. In: rp.baden-wuerttemberg.de/rpf. Regierungspräsidium Freiburg, abgerufen am 18. Februar 2023.
  2. 1 2 Staatshaushaltsplan für 2023/2024 – Entwurf. (PDF; 18,1 MB) Einzelplan 03 – Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. In: fm.baden-wuerttemberg.de. Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, S. 148, abgerufen am 18. Februar 2023.
  3. Staatshaushaltsplan für 2023/2024 – Entwurf. (PDF; 18,1 MB) Einzelplan 03 – Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. In: fm.baden-wuerttemberg.de. Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, S. 124, abgerufen am 18. Februar 2023.
  4. Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg (Landeshoheitszeichengesetz – LHzG). In: landesrecht-bw.de. juris GmbH, abgerufen am 18. Februar 2023.