Reichsarbeitsgericht

Das Reichsarbeitsgericht (RAG) war zwischen 1926 und 1945 ein oberstes Gericht des Deutschen Reichs mit Sitz in Leipzig. Es wurde durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 geschaffen und war eine Revisions­instanz für Arbeitssachen. Sein Nachfolger ist das 1954 gegründete Bundesarbeitsgericht.