Reichserzkanzler
Die Ämter der Erzkanzler gehörten im Heiligen Römischen Reich zu den Erzämtern und waren den geistlichen Kurfürsten vorbehalten. Während die meisten Erzämter rein zeremonieller Natur waren, blieb die Position des Erzkanzlers für das „Reich der Deutschen“ (Regnum Teutonicum) bis zum Ende des Alten Reiches 1806 von politischer Bedeutung.