Reiter-SS

Reiter-SS, ab Sommer 1934 in SS-Reiterstandarten (SS-R.St.) organisiert und als solche bezeichnet, bezeichnet im Allgemeinen die zur Zeit des Nationalsozialismus bestehenden berittenen Einheiten der Allgemeinen SS der NSDAP. Teile der Reiter-SS, namentlich die 15. Reiterstandarte unter Hermann Fegelein, wurde auch zur Außenbewachung des KZ Dachau eingesetzt und es waren auch zahlreiche Angehörige der Reiter-SS während des Zweiten Weltkrieges an Kriegsverbrechen und dem Holocaust beteiligt.

Die Reiter-SS wurde im Rahmen des vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst. Beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde die Gesamt-SS zur verbrecherischen Organisation erklärt, so dass ihre Angehörigen wegen Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 10 vor einem Militär- oder Okkupationsgericht angeklagt und verurteilt werden konnten, ohne dass darüber hinaus ein individuelles Verbrechen nachgewiesen werden musste. Die Reiter-SS jedoch wurde im Sinne des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof davon ausgenommen.

Die berittenen Einheiten der SS-Totenkopfverbände stellten innerhalb der Reiter-SS einen Sonderfall dar.

  1. Bundesarchiv: Pferde im Einsatz bei Wehrmacht und Waffen-SS (Memento vom 3. März 2013 im Internet Archive)