Religionsunterricht in Österreich
Der Religionsunterricht in Österreich wird von anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften jeweils für die ihnen angehörenden Schüler erteilt. Er findet im Rahmen des Schulunterrichts statt und wird staatlich finanziert. Die einer bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft angehörenden Schüler können sich vom Religionsunterricht (abg. RU) abmelden (oder von ihren Eltern abgemeldet werden, wenn ein Schüler noch nicht 14 Jahre alt ist). Umgekehrt können sich Schüler ohne religiöses Bekenntnis für einen RU als Freigegenstand anmelden.