Rentenbesteuerung

Die Rentenbesteuerung richtet sich nach § 22 EStG (sonstige Einkünfte). Zu den Sonstigen Einkünften gehören steuerrechtlich Privatrenten, teilweise die Versorgungssysteme der betrieblichen Altersversorgung und die gesetzlichen Renten, etwa die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken. Privatrenten und bestimmte Versorgungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Ertragsanteil (bestimmter jahrgangsbezogener Prozentsatz nach § 55 EStDV zu § 22 EStG) besteuert. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Renten mit Wirkung ab 2005 geändert. Die Besteuerung der Beamtenpensionen und bestimmten Versorgungen aus der betrieblichen Altersversorgung (Rückdeckungen für Direktzusagen, oder Direktzusagen) erfolgt nach § 19 EStG, weil sie wie Arbeitseinkommen behandelt werden.

  1. § 55 Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen