Ertragsanteil

Der Ertragsanteil ist der einkommensteuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente sowie von der Rentenart. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG), der die sonstigen Einkünfte regelt. Der Ertragsanteil ist der (annualisierte) Zinsertrag, der sich aus einer Anlage während des Rentenbezuges ergibt.