Zinsertrag
Der Zinsertrag (englisch interest earned) ist im Rechnungswesen der periodenbezogene betriebliche Ertrag für vereinnahmte Zinsen aus zinstragenden Finanzanlagen, der in der Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Der korrespondierende Aufwand heißt Zinsaufwand.
Umgangssprachlich wird als Zinsertrag das Ergebnis der Verzinsung einer Geldanlage verstanden (Kapitalertrag). Der Zinsertrag wird handelsrechtlich „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ genannt und ist nach § 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. Nr. 10 HGB (Umsatzkostenverfahren) gesondert auszuweisen. Zusammen mit dem Zinsaufwand kann der Zinsertrag als „Zinsergebnis“ dargestellt werden. Allerdings verbietet das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB eine direkte Verrechnung der Zinserträge mit den Zinsaufwendungen. Vereinnahmte Zinsen entlasten als Ertrag die Gewinn- und Verlustrechnung und verbessern als Einnahme die Liquidität eines Unternehmens.