Verrechnungsverbot
Unter einem Verrechnungsverbot (oder Saldierungsverbot) versteht man in der Rechnungslegung das gesetzliche Verbot, Bilanzpositionen der Aktivseite mit korrespondierenden Positionen der Passivseite und Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wie Aufwendungen und Erträge miteinander zu verrechnen.