Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist eine in den Rechtsordnungen vieler Länder vorgesehene Möglichkeit, Schuldner nach einigen Jahren von Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht bezahlt werden können.

Schuldner, die in absehbarer Zeit ihre Schulden nicht vollständig tilgen können, erhalten durch die Restschuldbefreiung einen Anreiz, ihr Arbeitspensum zu erhöhen und auf diese Weise die Abzahlung eines Teils der Schulden zu beschleunigen. Müssen nämlich Schuldner ab einer gewissen Freigrenze ihre Einkünfte an Gläubiger überweisen, verspüren sie Anreize, gerade so viel zu arbeiten, dass sie diese Freigrenze nicht überschreiten. Arbeitet jemand nicht mehr, obwohl er es eigentlich tun könnte, führt dies zu einem volkswirtschaftlichen Schaden, und die Gläubiger erhalten dabei weniger Geld, als sie durch einen Sanierungsplan erhalten würden. Ebenso ist die Gesundheit von Langzeitschuldnern oftmals beeinträchtigt, wobei zum größten Teil die Allgemeinheit für deren Krankheitskosten aufkommen müsste.

Dem gegenüber stehen etwa die Argumente von Kreditgebern (die Bereitschaft zur Kreditvergabe sinkt, beziehungsweise sie müsste durch höhere, risikogerechte Zinsen erkauft werden), und dass Individuen vermehrt Risiken eingehen, deren Kosten sie nicht selbst übernehmen müssen.

Die EU-Restrukturierungsrichtlinie sieht für die Entschuldung von Unternehmern eine Höchstdauer von 3 Jahren vor. Die EU-Mitgliedsstaaten mussten entsprechende Regelungen bis Juli 2021 umsetzen.

Internationale Situation, Stand 2015
  • Länder, die eine Restschuldbefreiung kennen: Deutschland, Österreich, Frankreich, England, Wales, Griechenland, Finnland, Schweden, Dänemark, Irland, Niederlande, Portugal, Luxemburg, Belgien, Estland, Lettland, Polen, Slowakei, Tschechische Republik
  • Länder, welche eine Restschuldbefreiung vorbereiten: Italien, Litauen, Ungarn, Schweiz (seit 2022)
  • Länder ohne Restschuldbefreiung: Spanien, Bulgarien, Malta, Zypern