Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front
| Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front | |
|---|---|
| Gründung | 1994 durch Dursun Karataş |
| Ausrichtung | Kommunismus Marxismus-Leninismus Linksextremismus |
| Farbe(n) | rot, gelb |
| Website | halkinsesitv1.org |
Die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (türkisch Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi oder DHKP-C) ist eine marxistisch-leninistische Untergrundorganisation in der Türkei.
Sie verfolgt das Ziel, die Staatsordnung in der Türkei durch einen bewaffneten revolutionären Akt zu zerschlagen. Dabei bedient sie sich in der Türkei auch terroristischer Methoden. Ihr Generalsekretär war seit Gründung der im August 2008 verstorbene Dursun Karataş. Wer derzeit die Organisation führt, ist unbekannt. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen des Rates der Europäischen Union und des Außenministeriums der Vereinigten Staaten. Sie wurde 1994 als Nachfolgeorganisation der Devrimci Sol gegründet. Der Namensteil „Partisi/Cephesi“ (Partei-Front) beschreibt die beiden Teile der Organisation. „Partei“ steht für den politischen Flügel, wohingegen „Front“ den Flügel für militante Operationen beschreibt.
Halk Cephesi (‚Volksfront‘) ist die Selbstbezeichnung oder Kurzform der Organisation. Organisationen die der DHKP-C angehören sind: Devrimci İşçi Hareketi (‚Bewegung Revolutionärer Arbeiter‘), die Devrimci Mücadelede Mühendis Mimarlar (‚Ingenieure und Architekten im Revolutionären Kampf‘) und die Gençlik Federasyonu (‚Jugendföderation‘ bzw. Dev-Genç). Ihr zugerechnet werden das İdil Kültür Merkezi (‚Kulturzentrum İdil‘) im Istanbuler Viertel Okmeydanı und die Band Grup Yorum. Besonders stark ist die Organisation im Istanbuler Stadtteil Sultangazi vertreten.
- ↑ DHKP-C - Verfassungsschutz BW (alt)
- 1 2 Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2007. S. 61 ff.
- ↑ Beschluss 2012/333/GASP des Rates vom 25. Juni 2012 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden, und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/872/GASP. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 165, 26. Juni 2012, S. 0072–0074 (Online bei EUR-Lex).
- ↑ Foreign Terrorist Organizations. U.S. Department of State, Under Secretary of State for Democracy and Global Affairs, Bureau of Counterterrorism, 28. September 2012.
- ↑ Unutalım gitsin ( vom 2. Juli 2015 im Internet Archive), Taraf vom 19. April 2011 (türkisch)
- ↑ 7 Tage … Istanbul. NDR, abgerufen am 22. März 2017.