Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie)


Richtlinie 2012/27/EU

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Energieeffizienzrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Energierecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Artikel 194 Absatz 2
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Letzte Änderung durch: Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2021
In nationales Recht
umzusetzen bis:
5. Juni 2014
Fundstelle: ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1–56
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienzrichtlinie, Abkürzung EnEff-RL, Energieeffizienz-RL; englisch Energy Efficiency Directive, EED), soll dazu beitragen, die Abhängigkeit von Energieimporten und knappen Energieressourcen zu verringern, dem Klimawandel Einhalt zu gebieten und die Wirtschaftskrise zu überwinden. „Energieeffizienz ist ein wertvolles Instrument, um diese Herausforderungen anzugehen“.

Die Energieeffizienzrichtlinie ist ein wesentlicher Teil des Energierechts der Europäischen Union und Vorgabe für Normen in den Unionsmitgliedstaaten, um Lösungen für die wachsende Abhängigkeit der Union „[…] aus einigen wenigen Regionen der Welt und für das Problem der Klimaänderung zu finden“.

  1. Offizieller Langtitel: Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 20. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 315, S. 1–56.
  2. Zitiert aus Erwägungsgrund 1 der RL 2012/27/EU.
  3. KOM (2004) 366 endg. vom 26. Mai 2004, Zusammenfassung, Pkt. 1.