Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen


Richtlinie 2014/31/EU

Titel: Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
EU-Waagenrichtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: nichtselbsttätige Waage
Grundlage: Artikel 114, 294 AEUV
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 26. Februar 2014
Ersetzt: Richtlinie 2009/23/EG
In nationales Recht
umzusetzen bis:
20. April 2016
Umgesetzt durch: Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (2016)
Fundstelle: ABl.-Nummer: L96 ; Datum der Veröffentlichung: 2014-03-29 ; Seite: 107–148
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt, (englisch: Non-automatic weighing instruments directive (NAWID)) regelt das Inverkehrbringen von nichtselbsttätigen Waagen in die EU. Unter diese Richtlinie fallen alle nichtselbsttätigen Waagen, die beim Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme neu auf den EU-Markt gelangen, d. h. es handelt sich um neue, von einem in der EU niedergelassenen Hersteller erzeugte Waagen oder aus einem Nicht-EU-Land eingeführte neue oder gebrauchte Waagen. Die Richtlinie gilt für alle Absatzarten von Waagen, inklusive Versandhandel. Die Waagenrichtlinie ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

In Deutschland erfolgt dies mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (Bundesgesetzblatt Teil 1 (BGB 1); ABl.-Nummer: 17; Datum der Veröffentlichung: 18. April 2016; Seite: 718–719).

In Österreich erfolgt es durch das Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBl.); ABl.-Nummer: I Nr. 72/2017; Datum der Veröffentlichung: 19. Juni 2017).

Die Richtlinie bringt die Gesetzgebung innerhalb der EU, bezüglich der nichtselbsttägigen Waagen, in Einklang mit dem Neuen Konzept für die Produktkonformität in der Europäischen Union.

Die Richtlinie ist eine Neufassung der Richtlinie 2009/23/EG und hebt diese auf. Sie folgt demselben Ansatz wie die Richtlinie 2014/32/EU (Messgeräterichtlinie) unter die auch selbsttätige Waagen fallen. Die Umsetzung dieser Richtlinien erfolgt in enger Zusammenarbeit mit WELMEC (European Cooperation in Legal Metrology), die als Plattform für die Zusammenarbeit zwischen 31 europäischen Länderbehörden dient.

Bei der Evaluierung wurde die Richtlinie 2016 berichtigt. Bei weiterer Evaluierung der Richtlinie innerhalb der EU-Staaten, wurde 2021 eine europäische Metrologie-Initiative beruhend auf Artikel 185 AEUV vorgeschlagen. Dies erfolgte durch einen Vorschlag zum Beschluss.

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009L0023&qid=1742729944807
  2. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949–2022 | Bundesanzeiger Verlag. (PDF) Abgerufen am 21. März 2025.
  3. Richtlinie - 2014/31 - EN - EUR-Lex. Abgerufen am 13. März 2025 (englisch).
  4. Measuring instruments - European Commission. Abgerufen am 21. März 2025 (englisch).
  5. Konsolidierter TEXT: 32014L0031 — DE — 29.03.2014. Abgerufen am 21. März 2025.
  6. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Partnerschaft für Metrologie. 2021 (europa.eu [abgerufen am 21. März 2025]).