Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
| Titel: | Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen |
| Rechtsmaterie: | Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit, Nahrungsmittel |
| Grundlage: | EWG-Vertrag insbesondere Art. 100 und 227 (2) |
| Datum des Rechtsakts: | 23. Oktober 1962 |
| Veröffentlichungsdatum: | 26. Oktober 1962 |
| Inkrafttreten: | 26. November 1962 |
| Letzte Änderung durch: | Richtlinie 95/45/EG |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
25. September 1995 |
| In nationales Recht umzusetzen bis: |
26. November 1965 |
| Umgesetzt durch: | Deutschland Farbstoff-Verordnung (1966) |
| Ersetzt durch: | Richtlinie 94/36/EG Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 |
| Außerkrafttreten: | 19. Januar 2009 |
| Fundstelle: | Amtsblatt, P, Nr. 115, 11. November 1962, S. 2645–2654 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist außer Kraft getreten. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen vom 23. Oktober 1962 ist die erste EWG-Richtlinie für Lebensmittelfarbstoffe, durch die im Bereich der EWG – dem Vorläufer der Europäischen Union – einheitliche Regelungen für Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt wurden. Sie basierte in großem Umfang auf der 1959 in Kraft getretenen bundesdeutschen Farbstoff-Verordnung. Durch die Richtlinie sollten unterschiedliche innerstaatliche Richtlinien für färbende Stoffe – die den freien Warenverkehr bei Lebensmitteln innerhalb der EWG behinderten – angeglichen und gleichzeitig der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Schutz der Verbraucher vor Fälschungen sichergestellt werden. Durch diese Richtlinie wurde das System der E-Nummern eingeführt, welches eine einheitliche und eindeutige Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen über Landes- und Sprachgrenzen ermöglicht. Da die Richtlinie im Jahr 1962 veröffentlicht wurde, unterlag sie noch nicht dem in der EWG genutzten Nummerierungssystem, nicht offiziell wird sie unter der Bezeichnung Richtlinie 62/2645/EWG geführt.