Richtlinie 77/576/EWG
Richtlinie 77/576/EWG | |
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| Titel: | Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsschutz |
| Inkrafttreten: | 2. August 1977 |
| Ersetzt durch: | Richtlinie 92/58/EWG |
| Außerkrafttreten: | 24. Juni 1994 |
| Fundstelle: | ABl. L 229 vom 7.9.1977, S. 12–21 |
| Volltext | Grundfassung |
| Regelung ist außer Kraft getreten. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Richtlinie 77/576/EWG ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.