Arbeitsstätte
Arbeitsstätte ist im Arbeitsrecht und Steuerrecht jede ortsfeste und dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht, nicht aber nur gelegentlich. Die Arbeitsstätte ist abzugrenzen von Arbeitsort und Arbeitsplatz. Während der Arbeitsort auf die geografische Lage hinweist, ist der Arbeitsplatz die räumlich eingegrenzte, mit Arbeitsmitteln ausgestattete Stelle in einer Wirtschaftseinheit, an der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsaufgaben verrichten kann. Der Arbeitsplatz ist der Arbeitsstätte untergeordnet, die Arbeitsstätte besteht aus mehreren Arbeitsplätzen; sie setzt das Vorhandensein von Arbeitsplätzen voraus. Die Arbeitsstätte ist eine Örtlichkeit auf einem umgrenzten Grundstück, auf dem mindestens eine Arbeitsperson ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet. Beim Home Office befindet sich die Arbeitsstätte in der Wohnung des Arbeitnehmers.
- ↑ Thomas Pfeiffer/Josef Sauer: Arbeitsschutz von A–Z 2014, 2013, S. 63.
- ↑ Thomas Pfeiffer/Josef Sauer: Arbeitsschutz von A–Z 2014, 2013, S. 374.