Roter Soldatenbund

Der Rote Soldatenbund (RSB) wurde am 15. November 1918 vom Spartakusbund im Rahmen der Novemberrevolution im deutschen Kaiserreich gegründet. In der Zeit seines Bestehens war er an verschiedenen Kämpfen beteiligt, bevor er sich im Juni 1919 formal selbst wieder auflöste. Seine Fortsetzung fand der RSB größtenteils in den Proletarischen Hundertschaften und ab 1924 im Roten Frontkämpferbund (RFB).

  1. Die sogenannte „Selbstauflösung“ wird unterschiedlich datiert. Schuster, S. 51 gibt als Zeitpunkt Anfang Juni an, Schreiner, S. 817 dagegen Ende Juni. Grau, der sich auf K.P.K. (Kommunistische Partei-Korrespondenz), 1. Jg., Nr. 11, vom 25. Juni 1919, S. 16 beruft, datiert auf Mai/Juni.
  2. Die Selbstauflösung ist hinsichtlich ihrer tatsächlichen Durchführung umstritten. Über den RSB wurde wenig publiziert. Entweder wird er in der Literatur nicht erwähnt oder in aller Kürze abgehandelt, wie bei Hermann Dünow, S. 20, der dem RSB nur eine Seite widmet. Eine erste Zusammenstellung über den RSB befand sich 1924 in einem Artikel der unregelmäßig erschienenen illegalen militärpolitischen Zeitschrift der KPD, Vom Bürgerkrieg, 2. Jg., Heft 17, November 1924. Die Zeitschrift erschien lt. Schreiner von 1923 bis 1926. 1960 schrieb Albert Schreiner Der Rote Soldatenbund. In: Beiträge zur Geschichte der (deutschen) Arbeiterbewegung, 1960, S. 809–819. Auf Schreiner bezieht sich im Wesentlichen Roland Grau: Zur Rolle und Bedeutung des Roten Soldatenbundes. In: Zeitschrift für Militärgeschichte. 1968, Heft 6, S. 718–723. Ein von propagandistischen Floskeln beherrschter Aufsatz, der keine neuen Erkenntnisse bringt. Zur Gründung des RSB vgl. auch Schuster, S. 51. Im Staatsarchiv Bremen befindet sich eine Akte zum RSB, StaHB 4.65-1217, und eine zum Roten Matrosen Bund (RMB), StaHB 4.65-1219. Dünow, S. 20 ordnet ebenso wie Schreiner, S. 813 die Anregung zur Gründung Leo Jogiches zu. Meine Ausführungen über den RSB beziehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, auf diese Arbeit. Zur Gründung vgl. auch Schuster, S. 51.