Rotwachsfreiheit

Die Rotwachsfreiheit (lateinisch ius cerae rubeae) war ein im Heiligen Römischen Reich seit etwa Ende des 14. Jahrhunderts vom Kaiser oder König verliehenes Privileg, das sogenannte „Rotsiegelprivileg“. Es beinhaltete das Recht, alle Siegelungen mit rotem Siegelwachs durchzuführen.