Ruhefrist

Als Ruhefrist bezeichnet man in Deutschland im Rahmen der Totenfürsorge einen von dem örtlichen Friedhofsträger festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle oder Urnengrabstelle nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf.

Die Ruhefrist geht ursprünglich zurück auf den im Monotheismus verbreiteten Glauben, dass Verstorbene auf dem Friedhof bis zum Jüngsten Tag eine letzte Ruhe finden sollen, die nicht gestört werden darf.

  1. Andreas Wollbold: Die Auferstehung der Toten und das ewige Leben Katholisches Informationsportal kath-info, abgerufen am 22. Juli 2016