Sächsische Talerwährung (1500–1571)
Die Sächsische Talerwährung von 1500 bis 1571 umfasst den ersten Abschnitt der Talerwährung von der ersten Ausprägung der Großsilbermünzen, der silbernen Gulden (Talermünzen), bis zur Prägung der Reichstaler nach der Augsburger Reichsmünzordnung von 1559, der Kurfürst August von Sachsen 1571 beigetreten war.
Das Münzgewicht in den Tabellen der Sächsischen Talerwährung kann gegebenenfalls auch der Münzbestimmung dienen, da auf diesen Münzen in der Regel keine Nominalangaben vorhanden sind.
- ↑ Paul Arnold: Die sächsische Talerwährung von 1500 bis 1763 (1980), S. 58: Erster Abschnitt der sächsischen Talerwährung bis 1571