SS-Gefolge
SS-Gefolge war während der Zeit des Nationalsozialismus die Bezeichnung weiblicher Zivilangestellter der SS. Frauen konnten nur sehr eingeschränkt im SS-Helferinnenkorps Mitglied der SS werden. Das SS-Gefolge war formal nicht Teil der SS.
Die Aufseherinnen, die in den Konzentrations- und Arbeitslagern als Wachmannschaften arbeiteten, waren als uniformierte Zivilangestellte für die SS tätig. Auch Krankenschwestern, die vom „Reichsbund deutscher Schwestern“ rekrutiert wurden, gehörten dem SS-Gefolge an. Sie leisteten in den Frontlazaretten sowie den SS- und Polizeidienststellen medizinische Dienste, wurden aber auch in den Krankenrevieren der Konzentrationslager eingesetzt. Es ist unklar, ob auch die Ärztinnen, die bei der SS ihren Dienst taten, zum SS-Gefolge zählten. Alle Angehörige des SS-Gefolges waren der SS- und Polizei-Gerichtsbarkeit unterstellt.
- ↑ Simone Erpel (Hrsg.): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück. Begleitband zur Ausstellung. Berlin 2007.
- ↑ vgl. Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück. Berlin 2002 (Dissertation TU Berlin), urn:nbn:de:kobv:83-opus-4303, doi:10.14279/depositonce-528, S. 182; Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht. Universität Oldenburg 1998, S. 29 f.