Sachbeschädigung

Bei der Sachbeschädigung handelt es sich um einen Deliktstyp, der in zahlreichen Rechtsordnungen unter Strafe steht und der vielfach ähnlich ausgestaltet ist. Als Sachbeschädigung gilt die vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung oder Änderung des Erscheinungsbilds einer fremden Sache. Das Verbot der Sachbeschädigung dient dem Schutz des Eigentums.

Neben dem Diebstahl und dem Betrug stellt die Sachbeschädigung eine der am häufigsten begangenen Straftaten dar. In Deutschland stellen nach Angabe der Polizeilichen Kriminalstatistik rund 10 % aller gemeldeten Straftaten Sachbeschädigungen dar. 2021 wurden 568.887 Fälle angezeigt. Damit stellt die Sachbeschädigung dort das am dritthäufigsten gemeldete Delikt dar.