Betrug (Deutschland)
Beim Betrug handelt es sich um einen Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Vermögensdelikten im engeren Sinne und ist in § 263 StGB geregelt. Die Strafnorm bezweckt den Schutz des Vermögens. Sie erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen. Charakteristisch für den Betrugstatbestand ist, dass der Vermögensschaden unmittelbar durch das getäuschte Opfer herbeigeführt wird. Daher wird der Betrug als Selbstschädigungsdelikt bezeichnet.
Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Die praktische Bedeutung des Betrugstatbestands ist äußerst groß. Die Zahl der angezeigten Fälle liegt seit vielen Jahren im oberen sechsstelligen Bereich. 2024 wurden 743.472 Betrugstaten angezeigt, womit der Betrug das am häufigsten gemeldete Vergehen nach dem Diebstahl (§ 242 StGB) darstellt. Von besonders großer Bedeutung ist der Betrug gemeinsam mit dem Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) im Wirtschaftsstrafrecht.
Das österreichische Strafrecht enthält mit § 146 StGB eine inhaltlich im Wesentlichen vergleichbare Strafnorm. Auch der Schweizer Betrugstatbestand (Artikel 146 StGB) ähnelt der deutschen Strafnorm, weist allerdings höhere Anforderungen auf. Als Betrug kommen dort lediglich Tathandlungen in Frage, die arglistig sind. Dies klammert Fälle aus dem Betrugstatbestand aus, in denen das Opfer seinen Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können. Noch restriktiver ist der französische Betrugstatbestand (Art. 313-1 code penal) formuliert, der lediglich ausgewählte Täuschungshandlungen erfasst. In England und in Wales besitzt die Betrugsstrafbarkeit demgegenüber geringere Anforderungen als in Deutschland. Dort genügt es für die Annahme eines Betrugs, wenn der Täter den Eintritt eines Vermögensschadens anstrebt. Ob ein solcher eintritt, ist anders als in Deutschland unerheblich.