Vermögensdelikt (Deutschland)
Vermögensdelikte ist ein Sammelbegriff im deutschen Strafrecht für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen oder gegen Vermögensbestandteile anderer Personen richten. Die Vermögensdelikte bilden eine Hauptgruppe innerhalb der Straftatbestände. Sie stehen den Delikten gegenüber, die höchstpersönliche Güter schützen, etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Willensfreiheit.
Unterschieden wird zwischen Vermögensdelikten im engeren und im weiteren Sinne. Als Vermögensdelikte im engeren Sinn gelten Delikte, die tatbestandlich die Beeinträchtigung des Vermögens voraussetzen. Dies trifft insbesondere auf den Betrug (§ 263 StGB) zu. Zu den Vermögensdelikten im weiteren Sinne zählen bereits alle Delikte, welche Interessen schützen, die einen Vermögenswert umfassen. Hierzu zählen insbesondere die Eigentumsdelikte wie beispielsweise Diebstahl (§ 242 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Bei diesen Delikten werden auch wirtschaftlich wertlose Sachen geschützt, die Wegnahme oder Beschädigung wird in aller Regel allerdings auch einen Vermögensschaden darstellen.