Sacra exercitia

Der Begriff Sacra exercitia („heilige Übungen“) bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche gottesdienstliche Feiern, die von den Teilkirchen, also den einzelnen Diözesen oder Bistümern, erstellt und durchgeführt werden. Diese Feiern unterscheiden sich von der universalkirchlich geregelten Liturgie und den volkstümlichen Andachtsübungen (pia exercitia).

Der Liturgiewissenschaftler Winfried Haunerland weist auf die Notwendigkeit hin, zwischen verschiedenen Formen des gottesdienstlichen Handelns zu unterscheiden. Er betont, dass nicht jede religiöse Feier automatisch als Liturgie im strengen Sinne zu verstehen ist. Die klare Differenzierung zwischen universalkirchlicher Liturgie, den sacra exercitia der Teilkirchen und den pia exercitia des Volkes ist wichtig, um der jeweiligen Feierform gerecht zu werden und ihre spezifische Bedeutung im kirchlichen Leben zu erkennen. Durch diese Unterscheidungen wird die Vielfalt des gottesdienstlichen Lebens in der Kirche sichtbar, wobei jede Form ihren eigenen Wert und ihre eigene Funktion im Glaubensleben der Gläubigen hat.

Maßgebend für die Unterscheidung zwischen Liturgie und anderen gottesdienstlichen Formen ist die Konstitution über die heilige Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils Sacrosanctum Concilium. Zu den Sacra exercitia heißt es dort:

„Besonderer Würde erfreuen sich die heiligen Übungen der Teilkirchen, die gemäß den Gewohnheiten oder rechtlich anerkannten Büchern auf Anordnung der Bischöfe gefeiert werden.“

Sacrosanctum Concilium, Artikel 13.

Zu den ortskirchlich entstandenen und geprägten Feiern gehört neben der nachkonziliaren Wort-Gottes-Feier beispielsweise auch die Tradition der Fronleichnamsprozession.