Scheinvater

Scheinvater oder Kuckucksvater bezeichnet den sozialen Vater eines Kindes (Kuckuckskindes), der im Glauben war oder ist oder vorgibt, der biologische Vater des Kindes zu sein. In dieser Situation fallen rechtliche und die biologische Vaterschaft auseinander. Häufig, aber nicht zwingend, handelt es sich dabei zugleich um den rechtlichen Vater.

  1. Auskunftsanspruch des Scheinvaters nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. (PDF, 203KB) Bundesregierung, 1. April 2020, abgerufen am 3. November 2022.
  2. Papenheim, Heinz-Gert: „Scheinvater“, Anfechtung der Vaterschaft, Auskunftspflicht der Mutter, Scheinvaterregress. Caritasverband für das Bistum Essen e.V., 27. Mai 2020, abgerufen am 3. November 2022 (deutsch).