Schleyer-Entführung
Die Entführung von Hanns Martin Schleyer am 5. September 1977 war eine Aktion der linksextremistischen, terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF), bei der insgesamt fünf Personen getötet wurden. Bei der Entführung selbst erschoss die RAF den Fahrer und die drei Personenschützer von Hanns Martin Schleyer. Dieser wurde in einem geheimen Versteck gefangen gehalten und schließlich am 18. Oktober 1977 durch mehrere Kopfschüsse ermordet.
Genauso wie die Entführung des Flugzeugs „Landshut“ am 13. Oktober sollte die Entführung Schleyers dazu dienen, Gefangene aus deutschen Gefängnissen freizupressen. Dabei handelte es sich um eine Gruppe palästinensischer Terroristen der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) und um Mitglieder der ersten Generation der RAF. Aufgrund von Erfahrungen aus der Lorenz-Entführung (1975), nach der sich freigepresste Terroristen bald wieder an Attentaten beteiligten, entschied die Bundesregierung unter Helmut Schmidt, nicht auf die Forderungen einzugehen. Die Entführung wird im Zusammenhang des sogenannten Deutschen Herbstes betrachtet, das heißt, einer Serie von RAF-Aktionen im Herbst 1977.
Hanns Martin Schleyer war ein ehemaliger SS-Untersturmführer, der als Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) aus der Sicht der RAF als Symbol für eine faschistische, kapitalistische Bundesrepublik stand. Die Ziele der RAF gingen allerdings nicht auf: Die Gefangenen wurden nicht freigelassen, und die meisten Bundesbürger solidarisierten sich nicht mit den Entführern, sondern begrüßten es, dass der Staat konsequent gegen den Linksterrorismus auftrat.