Schulausschuss

Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet, der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art. 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskörperschaft befasst.

Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz.

„Schulausschuss“ wird in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule genannt. In den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als „Schulkonferenz“ bezeichnet.