Schuldübernahme
Die Schuldübernahme ist im deutschen Schuldrecht ein Vertrag, bei dem eine Schuld von einem Dritten gegenüber dem Gläubiger in der Weise übernommen wird, dass der Dritte an die Stelle des abgelösten Schuldners tritt. Da die Vertragsparteien der Gläubiger einer Forderung einerseits und der Übernehmer der Schuld andererseits sind, handelt es sich um eine ausnahmsweise wirksame „Verfügung zugunsten eines Dritten“, nämlich des Schuldners (Schuldbefreiung).