Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist im Schuldrecht eine Schuldmitübernahme, bei der dem bisherigen Schuldner mindestens ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner zu dessen bisheriger Alleinschuld beitritt.

Der Schuldbeitritt, auch Schuldmitübernahme genannt, ist ein sogenanntes Interzessionsgeschäft. Eine dritte Person (Beitretender) tritt zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner in dessen bestehendes Schuldverhältnis ein. Das bedeutet, dass der hinzutretende Schuldner neben dem bisherigen Schuldner haftet. Regelmäßig ist ein Schuldbeitritt gewollt, wenn der Beitretende ein eigenes wirtschaftliches bzw. rechtliches Interesse am Beitritt hat. Er haftet neben dem bisherigen Schuldner als Gesamtschuldner und zwar für eine eigene Schuld, weil eine eigene Verbindlichkeit des Beitretenden begründet wird. Für den Gläubiger verbessert sich die Rechtssituation, denn er kann wahlweise beim einen oder beim anderen Schuldner Erfüllung der zugrundeliegenden Verbindlichkeit verlangen. Der Gläubiger hat also zwei Schuldner.