Sicherer Herkunftsstaat (Deutschland)
Sicherer Herkunftsstaat ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Asylrecht. Er wird in Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und in § 29a Asylgesetz (AsylG) definiert. Die 1993 in Kraft getretene Regelung ist einer der fünf Bausteine des so genannten Asylkompromisses, die auf die Änderung des Art. 16 und die Einfügung des Artikels Art. 16a des Grundgesetzes folgte.
Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, von denen der Gesetzgeber annimmt, eine politische Verfolgung finde dort nicht statt. Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen. Zuwanderer aus diesen Ländern können leichter abgeschoben werden.
Derzeit gelten als „sichere Herkunftsstaaten“ (Stand 23. Dezember 2023):
- die Staaten der Europäischen Union,
- die sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien sowie Serbien
- die afrikanischen Staaten Ghana und Senegal
- Georgien und Moldau
Rechtlich wird das Gesetz von der 2013 beschlossenen Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) mit weiteren Vorgaben ergänzt. Als Richtlinie ist diese inhaltlich, jedoch nicht hinsichtlich Form und genauer Ausgestaltung für die EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Sie ersetzt die 2005 beschlossene, jedoch vom Europäischen Gerichtshof 2008 für nichtig erklärte Richtlinie 2005/85/EG. Die EU-Richtlinie sieht unter anderem eine europaweite Liste sicherer Herkunftsstaaten mit möglichen, von den Mitgliedsstaaten zusätzlich ergänzten Listen vor. Eine derartige europaweite Liste ist bisher aus politischen Gründen nicht umgesetzt worden.
Ab Februar 2026 soll die Bundesregierung durch Verordnung sichere Herkunftsstaaten festlegen können.
Das Prinzip des sicheren Herkunftsstaates ist nicht mit dem Prinzip des sicheren Drittstaates zu verwechseln, das die Asylantragstellung im ersten Einreiseland des Schengen-Raums festschreibt.
- ↑ Die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“. ( vom 18. Oktober 2015 im Internet Archive) NDR.de, 15. Oktober 2015.
- ↑ Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten - Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 22. Dezember 2023.
- ↑ Kay Hailbronner: Asyl- und Ausländerrecht. In: Studienreihe Rechtswissenschaften. 3. überarbeitete Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2014, S. Abschnitt 116, S. 49.
- ↑ LTO: Bundestag beschließt: Sichere Herkunftsländer per Verordnung. Abgerufen am 25. Dezember 2025.