Signaturerstellungseinheit

Eine Elektronische Signaturerstellungseinheit ist laut der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) 910/2014 eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird. Im Anhang II der gleichen Verordnung sind Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten festgelegt. Der Begriff sichere Signaturerstellungseinheit wird nicht mehr verwendet.

Zur Notifizierung von Informationen über zertifizierte qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten wurde durch die EU-Kommission 2025 eine Durchführungsverordnung erlassen.

  1. Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
  2. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1570 vom 29. Juli 2025