Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)


Verordnung (EU) Nr. 910/2014

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
eIDAS-Verordnung
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Grundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Art. 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 1. Juli 2016
Letzte Änderung durch: Verordnung (EU) 2024/1183
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
20. Mai 2024
Fundstelle: ABl. L Nr. 257, 28. August 2014, S. 73–114
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die eIDAS-Verordnung (englisch electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist eine Verordnung der Europäischen Union, deren Ziel die Regelung von "elektronischen Identifizierungs- und Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen" ist.

Die eIDAS-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 (eIDAS 2.0) grundlegend geändert. Hauptzweck der Änderung ist die Einführung einer freiwilligen digitalen Brieftasche (Europäische digitale Identität), die die Mitgliedstaaten auf Antrag der Unionsbürger ausstellen müssen. Das Recht jeder Person auf Zugang zu digitalen Technologien, Produkten und Dienstleistungen, die sicher und so konzipiert sind, dass sie den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, soll durch eIDAS 2.0 verwirklicht werden.

  1. Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
  2. Verordnung (EU) 2024/1183. In: EUR-Lex. Abgerufen am 1. Februar 2025.
  3. Europäische digitale Identität (eID): Rat verabschiedet Rechtsrahmen für eine sichere und vertrauenswürdige digitale Brieftasche für alle Europäerinnen und Europäer. Abgerufen am 1. Februar 2025.
  4. Erwägungsgrund 4 VO (EU) 2024/1183 v. 11.4.2024 (ABl. L, 2024/1183)
  5. „Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“ ABl. C 23 vom 23.1.2023, S. 1.