Sitzredakteur

Mit Sitzredakteur bezeichnete man vor allem in der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik einen Redakteur, der zwar im Impressum als presserechtlich verantwortlich genannt wurde, tatsächlich aber nur die Aufgabe hatte, als Strohmann stellvertretend für seine Kollegen Haftstrafen abzusitzen.

Herausgeber wollten nicht das Risiko eingehen, ihren Chefredakteur oder andere tragende Redakteure für längere Zeit entbehren zu müssen, daher benannten sie unwichtige Angestellte als Verantwortliche.