Soft Law

Soft Law (engl. weiches Recht) ist eine völkerrechtliche Bezeichnung für unverbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien, die Staaten untereinander vereinbaren. Im Gegensatz zum Hard Law, das inhaltlich bestimmt, verbindlich und durchsetzbar ist, stellt das Soft Law eine weniger strenge Selbstbindung dar. Es ist jedoch ebenfalls von einem gemeinsamen politischen Willen getragen und impliziert deshalb nicht zwangsläufig Wirkungslosigkeit.

Die Bezeichnung als Soft Law wird von rechtspositivistischer Seite kritisiert, da es sich nur bei den zwingenden Normbefehlen des Hard Law um die Kategorie Law (Recht) handele. Die Begriffe sind jedoch zur Typisierung der unterschiedlichen Handlungsformen internationaler Organisationen anerkannt.

Der Begriff hat auch Eingang in die Grundsätze der Unternehmensführung gefunden.

  1. Julia Richter: Soft Law als Brückenbauer zwischen Wirtschaft und dem Schutz der Gesundheit? Archiv des Völkerrechts, Band 52, Heft 4 (Dezember 2014), S. 545–565.
  2. Tilmann Altwicker: Völkerrecht und Rechtspositivismus: Eine Annäherung mit Kelsen und Hart. Zeitschrift für Rechtsphilosophie 2012, S. 46–61, S. 56 ff.
  3. Walther Burckhardt: Die Unvollkommenheit des Völkerrechts, 1923
  4. Kenneth W. Abbott, Duncan Snidal: Hard and Soft Law in International Governance. International Organization 2000, S. 421–456 (englisch).
  5. Gregory Shaffer, Mark A. Pollack: Hard vs. Soft Law: Alternatives, Complements and Antagonists in International Governance. Minnesota Law Review 2010, S. 706–799, S. 714 f. (englisch). Link zum Download.