Rechtspositivismus

Der Rechtspositivismus ist eine etatistische Position in der Rechtstheorie bzw. Rechtsphilosophie, die für Fragen der Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein auf das staatlich gesetzte und das staatlich anerkannte Recht abstellt. Damit wendet sich der auf den Staat als rechtssetzende Autorität reflektierende Rechtspositivismus gegen die naturrechtlichen Auffassungen, Recht entstamme allgemeingültig anerkannten vorstaatlichen oder auch überzeitlichen Regelungen. Er wendet sich ebenfalls gegen schwach naturrechtliche Auffassungen wie die Radbruchsche Formel, der zufolge lediglich gewisse, als eklatant ungerecht erachtete staatliche Regelungen nicht als Recht anzuerkennen seien.

Einer verbreiteten Definition zufolge besteht der positivistische Rechtsbegriff daher aus lediglich zwei Elementen, nämlich der „ordnungsgemäßen Gesetztheit“ (1) und der „sozialen Wirksamkeit“ (2), während beim nichtpositivistischen (bzw.: schwach naturrechtlichen) Rechtsbegriff mit der „inhaltlichen Richtigkeit“ (3) ein drittes Element hinzukommt. Je nachdem, wie diese zwei (oder drei) Elemente kombiniert werden, entstehen ganz unterschiedliche Spielarten positivistischer oder nichtpositivistischer Rechtsbegriffe.

Die eher normativ orientierte Variante des Rechtspositivismus geht dabei stärker vom „kodifizierten Recht“ (also vom Merkmal der ordnungsgemäßen Gesetztheit) aus (z. B. Hans Kelsen), die soziologische Variante orientiert sich stärker am Merkmal der sozialen Wirksamkeit (Eugen Ehrlich, H. L. A. Hart). Eine begriffsnotwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird bestritten.

Systematisch entwickelt wurde der Rechtspositivismus erstmals vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham (1748–1832) in seiner posthum von H.L.A. Hart herausgegebenen Schrift Of Laws in General aus dem Jahr 1782. Unter Benthams Schülern gewann John Austin (1790–1859) mit seiner Schrift The Province of Jurisprudence Determined aus dem Jahr 1832 für die Verbreitung des Rechtspositivismus eine besondere Bedeutung. Das von Andrés Bello erarbeitete und bis heute geltende chilenische Zivilgesetzbuch gilt als die erste auf rechtsposivitivistischer Anschauung basierende Kodifikation und hat das Recht zahlreicher Länder des lateinamerikanischen Rechtskreises nachhaltig beeinflusst und aus europäischen Rechtstraditionen gelöst. Wichtige Vertreter des Rechtspositivismus im 20. und 21. Jahrhundert waren Hans Kelsen, Gustav Radbruch (vor 1945), Georg Jellinek, Félix Somló, Gerhard Anschütz, Richard Thoma, Adolf Julius Merkl, H. L. A. Hart und Joseph Raz. Zu den prominentesten Vertretern des Rechtspositivismus im deutschsprachigen Raum zählt Norbert Hoerster.

  1. Robert Alexy: Begriff und Geltung des Rechts, Karl Alber, Freiburg, 5. Auflage 2011.
  2. H.L.A. Hart, Bentham’s Of Laws in General, in: ders., Essays on Bentham. Studies in Jurisprudence and Political Theory, Oxford 1982, S. 105–126.