Erfrischungsgetränk

Als Erfrischungsgetränke (englisch soft drink, eingedeutscht Softdrink, in Abgrenzung zu alkoholhaltigen hard drinks, auch Spaßgetränk) produziert die Lebensmittelindustrie verschiedene Kaltgetränke, die meist kohlensäurehaltig und (ähnlich natürlicher Fruchtsäfte) süß-sauer aromatisiert sind.

Sowohl nach dem Deutschen Lebensmittelbuch, als Darlegung der allgemeinen Verkehrsauffassung, als auch nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch handelt es sich um Getränke auf Wasserbasis mit geschmacksgebenden Zutaten. Zusätzlich enthalten dürfen sie Kohlensäure, Mineralstoffe, Vitamine, Zucker, Fruchtkonzentrat, Aromen, Süßstoffe und weitere Zutaten – außer Alkohol.

  1. Anastasia Zejneli: Die Revolution des Spaßgetränks, in taz vom 7. April 2025 (abgerufen am 23. März 2026).
  2. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Bekanntmachung der Neufassung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches. Leitsätze für Erfrischungsgetränke. Bonn, 10. April 2024. In: Bundesanzeiger vom 16. Mai 2024 BAnz AT 16.05.2024 B3
  3. Bundesministerium für Soziales: Österreichisches Lebensmittelbuch, Codex B 26. 22. Dezember 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Juni 2019; abgerufen am 9. Oktober 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Erfrischungsgetränke mit geschmackgebenden Zusätzen (Memento vom 3. August 2014 im Internet Archive)